Die Entscheidung für eine Dachsanierung ist für viele Hausbesitzer ein bedeutsamer Schritt. Die Folgen einer unsachgemäßen Ausführung oder fehlerhaften bauphysikalischen Planung, wie Undichtigkeiten oder Schimmelbildung, können enorm ärgerlich sein und erfordern oft eine erneute Sanierung. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie die Wahl des ausführenden Unternehmens sorgfältig treffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Angebote in diesem Bereich nicht standardisiert sind, wie etwa beim Kauf eines Autos eines bestimmten Typs und sich daher um keine homogene Güter handelt. Nahezu jede Ausführung ist individuell, und der tatsächliche Mehrwert geht nicht immer aus dem Angebot hervor. Deshalb sollten Sie den Angebotspreis nicht als alleiniges Auswahlkriterium heranziehen.
Wir empfehlen, aktiv nach der Erfahrung des Dachdeckers mit Dachsanierungen zu fragen. Wie viele hat er bereits durchgeführt? Kann er Referenzen vorweisen? Suchen Sie zudem im Internet nach Bewertungen und Rezensionen.
Wie im Artikel erwähnt, ist es unerlässlich, dass der Dachdecker ein fundiertes Verständnis der Bauphysik des Daches hat. Daher sollten Sie ihn einige spezifische Fragen stellen können, die er zu Ihrer Zufriedenheit beantworten sollte.
Es ist außerdem wichtig zu klären, ob der Dachdecker plant, die Arbeiten tatsächlich mit seinen eigenen Mitarbeitern auszuführen, oder ob er für bestimmte Aufgaben wie Zimmerer- oder Spenglerarbeiten (Dachrinne, Kamin) Subunternehmer beauftragt.
Mögliche Fragen an den Dachdecker sind:
1. „Welche Erfahrung haben Sie mit Dachsanierungen und können Sie mir einige Beispiele Ihrer Arbeit zeigen?“
2. „Können Sie mir den geplanten Dachaufbau und Ihre Entscheidungsgrundlagen dafür detailliert erklären?“
3. „Wie halten Sie sich über die aktuellen Bestimmungen, Techniken und Materialien im Bereich der Dachsanierung auf dem Laufenden?“
4. „Welche Faktoren berücksichtigen Sie bei der Berechnung des U-Wertes und des SD-Wertes eines Daches?“
5. „Können Sie mir erklären, wie Sie sicherstellen, dass der Dachaufbau bauphysikalisch korrekt und langfristig funktioniert?“
6. „Kann die im Dachaufbau anfallende Feuchtigkeit austrocknen und wenn ja, wie?“
Lassen Sie sich gerne auch Begriffe wie den SD-Wert, U-Wert, Konvektion, Hitzeschutz und Diffusion genauer erklären.
Ansonsten könnten Sie den Dachdecker auch fragen, ob er in der SOKA-Dach oder SOKA-BAU Mitglied und somit im Bauhauptgewerbe tätig ist. Verneint er dies, handelt es sich vermutlich um einen Spenglerbetrieb, der sich auch mit geringerem Anteil als Dachdecker eingetragen hat. Dies bedeutet, dass in diesem Betrieb der Anteil der Spenglerarbeiten (Fallrohre verlegen, Blechdächer, Blechfassaden, Dachrinnenmontage) deutlich überwiegt und somit dieser nicht wirklich auf die komplette Planung und Umsetzung von Dachsanierungen spezialisiert sein kann.
Sollte es sich bei dem Handwerker um einen Zimmererbetrieb handeln, kann dieser auch grundsätzlich die Dachsanierung anbieten.
Dieser muss dann allerdings alle Spenglerarbeiten am Dach, wie z. B. die Kamineinfassung, Dachrinne, Gaubenbekleidung, Ortgangbleche usw., von einem Dachdecker oder Spengler als Subunternehmer ausführen lassen, da dieser nach Handwerksverordnung nicht berechtigt und ausgebildet ist, selbst solche Spenglerarbeiten auszuführen. Alternativ werden hier auch manchmal die Spenglerarbeiten direkt vom Auftraggeber an einen anderen Spengler oder Dachdecker beauftragt. Hier hat dieser Eigentümer allerdings dann zwei verschiedene Gewerke zu koordinieren und im möglichen Schadensfall (Regeneintritt während der Bauphase, spätere Undichtigeiten und Schimmel) oftmals das Problem den Mangel und den schuldigen Verursacher nicht eindeutig festlegen zu können.
Hier möchten wir erwähnen, dass wir bei Mertl-Bedachungen GmbH, selbst bei der Dachdeckerinnung dabei sind und Dachdeckermeister in der Handwerksrolle als Dachdecker und Klempner eingetragen sind. Eine Besonderheit für Sie bei uns ist, dass wir im Allgemeinen unsere Dachsanierungen mit unseren eigenen fest angestellten Dachdeckern und Spenglern ausführen und die Aufträge nicht an Subunternehmer vergeben.