Wünscht man sich die Umsetzung seiner Dachsanierung aus einer Hand, also ohne mehrere Handwerksunternehmen beauftragen und koordinieren zu müssen, ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Handwerksbetrieb um einen eingetragenen Dachdecker-Meister-Betrieb handelt. Denn nur ein Dachdeckermeister, darf alle anfallende Arbeiten bei einer Dachsanierung ausführen!
Zimmerer dürfen die benötigten Spenglerabeiten nicht selbst ausführen, wie z.B. die Montage von Dachrinnen, Traufblechen und Kamineinfassungen. Daher benötigen diese dafür einen weiteren Dachdecker- oder Spengler- als Subunternehmer
Spenglerbetriebe dürfen die benötigten Holzarbeiten am Dachstuhl und zum Teil auch Abdichtungs- bzw. Eindeckungsarbeiten nicht ausführen, wie z.B. das Erstellen der Gaubenkonstruktion, Verstärkung der Tragwerkskonstruktion usw. und würden hier einen weiteren Subunternehmer wie z.B. einen Zimmerer oder Dachdecker benötigen.
Der Dachdecker ist somit das einzigste Gewerk, welches Holzarbeiten (Aufstellen oder Reparieren von Dachstühlen), sämtliche Dämm- und Dachdeckerarbeiten, sowie Metallarbeiten (Dachrinne, Gaubenbekleidung) in der Ausbildung lernt und anschließend ausführen darf. Sogar der ggf. anschließende Trockenbau im Innenbereich (z.B. Deckenschrägen oder Fensterinnenbekleidung) gehört zur Ausbildung des Dachdeckers dazu.
Des Weiteren ist empfehlenswert bei der Dachsanierung einen Handwerker auszuwählen, der sich auf das tiefe und breite Feld der Dachsanierungen spezialisiert hat und sich darin bestens auskennt. Bei Dachsanierungen werden, trotz Begleitungen von Energieberatern, oftmals schwerwiegende Fehler gemacht. Diese können anschließend größere Reparaturarbeiten bis hin zum Rückbau des kompletten Dachs zur Folge haben, auf dessen Kosten dann zum Teil der Eigentümer am Schluss sogar noch selbst sitzen bleibt…
Dies lässt sich gleich zu Beginn vermeiden, indem man sich einen Sanierungs-Partner sucht, der sich auskennt und dessen gesamte Organisation, Betrieb und Teambildung auf die Sanierung von Dächern ausgelegt ist.